Karten für den Obermeitinger SeeDer Obermeitinger See ist jeweils vom 15.12. bis zum Anfischen des Folgejahres gesperrt. Offizielles Anfischen erfolgt i.d.R. am Sonntag nach dem 15. März (bitte Jahresplanung und Sperrschilder bei Neubesatz beachten!). Tageskarten können jeweils ab dem Anfischen erworben werden (auch für Gastfischer - diese müssen aber während des gesamten Fischens in Begleitung eines aktiven Vereinsmitglieds sein!). Jahreskarten sind derzeit - vorbehaltlich der Verfügbarkeit - nur für Mitglieder (Preis 180 €) erhältlich. Tageskarten-Preise ab 2018:
Auf den Karten werden 5 € Pfand zugeschlagen, die bei Rückgabe zurückerstattet werden. Kartenausgabe von Montag bis Samstag (nicht am Sonntag!): beim 2.Vorsitzenden, Michael Rid Steingadener Straße 21, Obermeitingen Tel.: 01605636216
Beizettel für Obermeitinger See: 1. Der Erlaubnisschein gilt nur für das bezeichnete Gewässer, er ist nicht übertragbar und auf Verlangen vorzuzeigen 2. Der Angelplatz ist sauber zu verlassen; bei Zuwiderhandlung erfolgen Sanktionen durch den Vorstand 3. Fischen mit zwei Handangeln erlaubt; bei aktivem Fischen nur eine Handangel 4. Nachtfischen nach gesetzlichen Vorgaben 5. Anfüttern ist verboten 6. Bootsfischen ist nicht erlaubt 7. Ausnehmen der Fische am See ist verboten 8. Nach Fang von 2 Salmoniden ist das Fischen an diesem Tag einzustellen 9. Während der Sperrzeiten ist das Fischen untersagt (siehe Jahresplanung und nach Neubesatz, Hinweisschilder beachten!) 10. Bei Verstößen gegen Bestimmungen kann die Fischereierlaubnis entschädigungslos entzogen werden 11. Das Fanggerät muss in einwandfreiem zustand sein
Fangbeschränkung:
Die Fänge sind umgehend im Fangbuch einzutragen! Das Fangbuch ist bis 20.12. des laufenden Jahres abzugeben.
Schonmaße und Schonzeiten:
Alle anderen Fische entsprechend den gesetzlichen Vorgaben. 18.02.2024 |